Ihr Anwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Sammelbegriff für Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die durch Familie, Ehe oder Verwandtschaft verbunden sind. Egal, ob Eheschließung, Adoption, Betreuung, Pflegschaft oder Vormundschaft: Die Rechte und Pflichten zwischen Personen sind vielseitig.

Umfassende Beratung im Familienrecht
Wir sind die Kanzlei Epple Luther aus Reutlingen und wir setzen auf Erfolg durch Spezialisierung. Rechtsanwalt Dr. Matthias Epple ist Fachanwalt im Familienrecht und kann Sie zusammen mit Rechtsanwalt Jan Gebhardt umfassend beraten. Mit dem richtigen Güterstand können Sie von Steuerkniffen profitieren und sich vor einer finanziellen Nachteilen schützen. Wir gestalten Eheverträge und begleiten die Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall.

Dr. Matthias Epple

Familienrecht
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Jan Gebhardt

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Familienrecht
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Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

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Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Vorhaben!

Erfolg durch Spezialisierung

Unsere Spezialisierung im Familienrecht befähigt uns zu einem strategischen Vorgehen zum Wohle unserer Mandanten. Wir kennen die gängigen Taktiken im Familienrecht und die Ansichten der ortsansässigen Gerichte. Die Kanzlei Epple Luther macht Unterhaltsansprüche geltend oder wehrt diese ab. Wir beurteilen die Vermögensverhältnisse unserer Mandanten umfassend und erreichen dadurch ausgewogene Lösungen bei der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute im Scheidungsfall. Die Kanzlei Epple Luther steht auch dann auf Ihrer Seite, wenn viel Taktgefühl benötigt wird – beispielsweise beim Sorgerecht für Ihre Kinder. Ein außergerichtliches Vorgehen kann oftmals sinnvoll sein und ein taktvoller Umgang mit der Gegenseite in vielen Situationen wesentlich schneller zum Erfolg führen.

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Familienrecht – untrennbar mit dem Erbrecht verbunden

Witwen und Witwer können nach dem Tod ihres Ehepartners nicht nur ihren gesetzlichen Pflichtteil verlangen. Alternativ ist eine Mischung aus erbrechtlichem Pflichtteil und familienrechtlichem Zugewinnausgleich möglich.

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Ehegatten
– gesetzliche Stellvertreter

1357 I BGB berechtigt Ehegatten bestimmte Geschäfte für den jeweils anderen Ehegatten abzuschließen. Das Gesetz verleiht Ihnen automatisch eine Vertretungsbefugnis!

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Haushalts-
gegenstände
– ein heikles Thema

1369 I BGB verbietet Ehegatten Haushaltsgegenstände aus dem ehelichen Haushalt zu verkaufen. Dies gilt auch dann, wenn der Haushaltsgegenstand einem Ehegatten alleine gehört.

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Mit der Kanzlei Epple Luther profitieren Sie von einem erfahrenen Partner,
der umfangreiches Spezialwissen im Familienrecht vorweisen kann.

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