Selbstanzeige beim Finanzamt / Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung und Selbstanzeige, wir sind Ihr Anwalt bei Steuerhinterziehung.

Sie erhalten Straffreiheit nur bei richtiger Selbstanzeige. Wir arbeiten intensiv mit Ihrem Steuerberater zusammen, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen und Strafen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen sofortige Beratung, Diskret und effizient. Wir verhindern für Sie die Haft und Gefängnis.

Ein Schwerpunkt des Steuerstrafrechtes ist die Analyse des tatsächlichen steuerlichen Vorganges. Insoweit verfügen wir in unserer Kanzlei über einen Fachanwalt für Steuerrecht sowie über einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich insbesondere auch mit der Thematik Steuerstrafrecht schwerpunktmäßig auseinandersetzt.

Hinzu kommt die Kooperation mit Steuerberatern in Bürogemeinschaft, so dass wir auch insoweit kurzfristig in der Lage sind, steuerliche Sachverhalte aufzuarbeiten. Das Thema strafbefreiende Selbstanzeige im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungen spielt eine große Rolle.

Hier haben wir bereits jahrzehntelange Erfahrung in Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Vor Erstattung einer Selbstanzeige erfolgt eine ausführliche Besprechung und Abwägung der zu erwartenden Konsequenzen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Diese Thematik erfordert zum einen eine umfassende Aufklärung der steuerlichen Vorgänge und der in Frage kommenden Zeiträume, auf die sich die Steuerhinterziehung beziehen kann. Konsequenterweise muss auch hier miteinbezogen werden, welche Folgeprobleme im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige eintreten können.

Insoweit muss sich der Berater den Überblick über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten verschaffen können. Wir bemühen uns hierbei, diese Problematiken in einer ausgiebigen Beratung aufzuzeigen, insbesondere auch unter Berücksichtigung steuerlich relevanter Vorgänge, die sich im Ausland abspielen. Eine Entscheidung für oder gegen eine Selbstanzeige kann nur nach umfassender Prüfung der steuerlich relevanten Vorgänge unter Berücksichtigung der Höhe der zu erwartenden Strafe gefällt werden.

Ihre Ansprechpartner für das Steuerstrafrecht

Horst Epple

Strafrecht
Steuerstrafrecht
Verkehrsstrafrecht

Dr. Walter Luther

Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Maklerrecht