Bussgeldverfahren

Neben der Überprüfung, inwieweit ein Bußgeldvorwurf überhaupt gerechtfertigt ist, geht es hier häufig um die Frage, wie viele Punkte in der Verkehrszentralkartei in Flensburg mit der Festlegung auf einen bestimmten Bußgeldtatbestand verbunden sind.

Auch muss hier der Gesamtkomplex der Gefährdung einer Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte beachtet werden. Fragen nach dem Zeitraum der Absolvierung eines Fahrverbotes können gemeinsam mit dem Mandanten geklärt und abgestimmt werden.

Die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des konkreten Zeitraumes des Fahrverbotes sind sehr flexibel. Hinsichtlich der konkreten Kontrollvorgänge und technischen Hilfsmittel, derer sich die Ordnungsbehörde bedient, müssen auch die technischen Grundkenntnisse bei Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin vorhanden sein. Ferner besteht hier der regelmäßige Kontakt zu Sachverständigen, mit deren Hilfe sich Ihre Berater auf den aktuellen Stand der Einschätzung dieser Technik bringen können.

Die Vergangenheit hat hier gezeigt, dass zunächst unantastbare technische Messvorgänge letztendlich doch immer wieder Fehlerquellen in sich getragen haben, die – nach entsprechender Aufdeckung – zu Gunsten des Betroffenen die Mess- oder Aufzeichnungsvorgänge verhindert haben. Wir beauftragen regelmäßig bereits im außergerichtlichen Verfahren eigene Sachverständige mit der Überprüfung der jeweiligen verkehrsrechtlichen Vorwürfe.

Ihr Ansprechpartner für das Bussgeldverfahren

Horst Epple

Strafrecht
Steuerstrafrecht
Verkehrsstrafrecht

Benjamin Fischer

Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht