Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und bei lebzeitigen Verfügungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Bei Auseinandersetzungen vertreten wir außergerichtlich wie gerichtlich Erben, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch bei der Abwendung unberechtigter Forderungen. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen wickeln wir zügig und ergebnisorientiert Testamentsvollstreckungen im Inland und europäischen Ausland ab.